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Altenpflegeheim "St. Barbara-Haus"

Regis-Breitingen

 

Den Hilfebedürftigen zur Hand gehen  



... dieser Aufgabe stellen wir uns in im Kirchenbezirk Borna.
  

Altenpflegeheim "St. Barbara-Haus" in Regis-Breitingen

Das Diakonische Werk Borna baute in den Jahren 2002 - 2004 in Regis-Breitingen ein Altenpflegeheim in Wohngemeinschaften, ein Haus der so genannten 4. Generation. Die Baumaßnahme wurde mit öffentlichen Mitteln des Bundes, Landes und Landkreises gefördert.


Blick in den Innenhof


Konzept "Altenpflegeheim mit Wohngemeinschaften"

Das Konzept der Hausgemeinschaften wurde in den letzten Jahren aus den Erkenntnissen der ambulanten und stationären Altenpflege besonders im Umgang mit Demenz erkrankten SeniorInnen entwickelt.
Es sieht eine in einem gemeinsamen Haushalt lebende überschaubare soziale Gruppe von acht bis zwölf pflegebedürftige und/oder verwirrten alten Menschen vor.
Jeder aus der Wohngruppe hat innerhalb des geräumigen, barrierefreien und in sich selbständigen Bereich ein eigenes Zimmer oder kleines Appartement mit einer kleinen Diele und je einem Duschbad mit WC. Diese "eigenen vier Wände" garantieren jedem einzelnen seine individuelle Privatsphäre mit Rückzugsmöglichkeiten. Das Gemeinschaftsleben spielt sich vor allem in den geräumigen Wohnküchen ab, um die sich die Privaträume gruppieren. Die BewohnerInnen beteiligen sich - ihren Fähigkeiten und Vorlieben entsprechend - an alltäglichen Aktivitäten wie kochen, Geschirr spülen, abtrocknen und Wäsche waschen. Der ganz gewöhnliche Alltag mit seinen zeitlichen Abläufen und Anregungen durch die vertrauten Aktivitäten und Dinge sowie die überschaubaren Räume ermöglichen insbesondere verwirrten älteren Menschen eine wesentliche bessere Orientierung und sorgen so für mehr Sicherheit und Lebensqualität.

Unsere Erfahrungen in der ambulanten und vollstationären Altenhilfe zeigen uns, wie wichtig die weitere Entwicklung von neuen Konzepten und Wohnformen in vollstationären Einrichtungen dringend notwendig ist, den steigenden Bedarf und Anforderungen auch im Blick auf die weiter dramatisch steigenden Zahlen von Demenz erkrankten älteren Menschen.
Hier ist die geplante Größe der Einrichtung von 50 Plätzen eine hervorragende Möglichkeit die Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) zu realisieren.

Das Konzept der Wohngemeinschaften trägt der gerontopsychiatrischen Pflege von dementen BewohnerInnen mit einem speziellen Raumkonzept Rechnung. In der Alten- und Krankenpflege stellt der Umgang und die steigende Zahl der mit einer Demenz erkrankten Menschen ein immer größer werdendes Problem dar, da die Anzahl der betroffenen Menschen ständig zunimmt und es an den notwendigen Behandlungs- und Betreuungskonzepten fehlt. Die stationäre Unterbringung in einem Altenpflegeheim führt in der Regel zu ener Beschleunigung des Abbaus der noch vorhandenen Fähigkeiten, denn die im häuslichen Bereich vorhandenen Orientierungspunkte gehen vollständig verloren. Diesem Dilemma soll in unserem Projekt mit einer räumlichen und pflegerischen Konzeption - Leben und Wohnen in kleinen, überschaubaren Wohngruppen für demente Personen zu gestalten - begegnet werden.


Betreuungskonzeption

Die Wohngemeinschaften in Altenpflegeeinrichtungen sind ein neuer Ansatz für pflegebedürftige und/oder verwirrte ältere Menschen und gewinnen zunehmend an Bedeutung gegenüber den klassischen Altenpflegeheimen. Sie ergänzen und bieten den sozialtherapeutischen Ansatz um den klassischen Altenpflegeheimen. Sie ergänzen und bieten den sozialtherapeutischen Ansatz um den stetig steigenden Bedarf an Wohnmöglichkeiten für an einer Form der Demenz erkrankten Menschen zu erfüllen. Die Wohngemeinschaften eignen sich aber auch für pflegebedürftige SeniorInnen, deren Einschränkungen im wesentlichen körperlicher Art sind. Es ist wichtig, dass die Wohngemeinschaften keine homogene Spezialeinrichtungen für Demenz erkrankte SeniorInnen sein wollen und sind, sondern eine Wohnform in dem nicht die BewohnerInnen, sondern das Pflege- und Wohnkonzept das Charakteristikum ist.

Die Gesamtkonzeption aller künftigen Bewohnerplätze der Wohngemeinschaft soll eine räumliche Teilung erfahren. Die Wohngemeinschaften sollen in vier Gruppen gegliedert werden, jeweils zu 2 mal 12 und 2 mal 13 BewohnerInnen. Dadurch wird eine auf pflegebedürftige ältere Menschen zugeschnittene, familienähnliche Lebens- und Wohnform erzeugt.

Jede Wohngemeinschaft wird über einen in sich abgeschlossenen großen Wohnbereich verfügen, werden räumlich und pflegerisch selbständige Einheiten bilden.

Zentrale Dienstleistungen werden in die Wohngemeinschaften verlagert und bilden dort einen Teil der Tagesstruktur. Mit dieser räumlich-organisatorischen Struktur soll ein neuer bewohnerzentrierter Schwerpunkt gesetzt werden, dass dem Bedürfnis nach Normalität und Wohnlichkeit auch im Alter durch Überschaubarkeit der Räume, Kleinräumlichkeit, klare Gliederung der Umgebung und natürliche Orientierungspunkte Rechnung trägt. Die Räume der Wohngemeinschaft werden mit allen Merkmalen einer ganz normalen Wohnung ausgestattet. Hierbei soll wie bereits erwähnt, die Wohnküche der zentrale Lebens- und Gemeinschaftsbereich sein. Alle Funktionsabläufe innerhalb einer Wohngemeinschaft orientieren sich an den Bedürfnissen der BewohnerInnen und hat entsprechend in der räumlichen An- und Zuordnung der Räume Berücksichtigung zu finden.

Die individuellen Wohnbedürfnisse und das Gefühl von Lebenszufriedenheit wird durch die Vorhaltung von Einzelzimmern, das Einbringen der eigenen Möbel sowie eine Gestaltung der eigenen Wohnung erfüllt.
Bei der Planung der Räume soll auf eine individuelle Gestaltungsmöglichkeit der Zimmer geachtet werden, welche durch die Aufstellung von Pflegebetten nur unwesentlich eingeschränkt wird. Bei Aufnahme von Ehepaaren werden zwei Einzelbetten in einer Wohngemeinschaft zur Verfügung gestellt.

Jeder Wohngemeinschaft wird ein Personalbüro zugeordnet, in dem die erforderlichen Büro- und Dokumentationsaufgaben durch die Mitarbeiter, Ärzte und Angehörige und zur Aufbewahrung von Medikamenten und medizinischen Sachbedarf gewährleistet werden. Ein separater Aufenthaltsraum für das Pflegepersonal in den Bereichen der Wohngemeinschaften ist nicht vorgesehen, da das Pflegepersonal bedarfsorientiert eingesetzt wird und die HauswirtschafterInnen in den Kernzeiten ständig im Wohngemeinschaftsbereich präsent sind. Der allgemeine Personalaufenthaltsraum befindet sich im Bereich der allgemeinen Dienste.