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Altenpflegeheim
"St. Barbara-Haus"
Regis-Breitingen
Den Hilfebedürftigen zur Hand gehen
... dieser Aufgabe stellen wir uns in im Kirchenbezirk Borna.
Altenpflegeheim "St. Barbara-Haus" in
Regis-Breitingen
Das Diakonische Werk Borna baute in den Jahren 2002 - 2004 in
Regis-Breitingen ein Altenpflegeheim in Wohngemeinschaften, ein Haus der so
genannten 4. Generation. Die Baumaßnahme wurde mit öffentlichen Mitteln des
Bundes, Landes und Landkreises gefördert.

Blick in den Innenhof
Konzept "Altenpflegeheim mit Wohngemeinschaften"
Das Konzept der Hausgemeinschaften wurde in den letzten Jahren aus den
Erkenntnissen der ambulanten und stationären Altenpflege besonders im Umgang
mit Demenz erkrankten SeniorInnen entwickelt.
Es sieht eine in einem gemeinsamen Haushalt lebende überschaubare soziale
Gruppe von acht bis zwölf pflegebedürftige und/oder verwirrten alten
Menschen vor.
Jeder aus der Wohngruppe hat innerhalb des geräumigen, barrierefreien und
in sich selbständigen Bereich ein eigenes Zimmer oder kleines Appartement
mit einer kleinen Diele und je einem Duschbad mit WC. Diese "eigenen
vier Wände" garantieren jedem einzelnen seine individuelle
Privatsphäre mit Rückzugsmöglichkeiten. Das Gemeinschaftsleben spielt sich
vor allem in den geräumigen Wohnküchen ab, um die sich die Privaträume
gruppieren. Die BewohnerInnen beteiligen sich - ihren Fähigkeiten und
Vorlieben entsprechend - an alltäglichen Aktivitäten wie kochen, Geschirr
spülen, abtrocknen und Wäsche waschen. Der ganz gewöhnliche Alltag mit
seinen zeitlichen Abläufen und Anregungen durch die vertrauten Aktivitäten
und Dinge sowie die überschaubaren Räume ermöglichen insbesondere
verwirrten älteren Menschen eine wesentliche bessere Orientierung und
sorgen so für mehr Sicherheit und Lebensqualität.
Unsere Erfahrungen in der ambulanten und vollstationären Altenhilfe zeigen
uns, wie wichtig die weitere Entwicklung von neuen Konzepten und Wohnformen
in vollstationären Einrichtungen dringend notwendig ist, den steigenden
Bedarf und Anforderungen auch im Blick auf die weiter dramatisch steigenden
Zahlen von Demenz erkrankten älteren Menschen.
Hier ist die geplante Größe der Einrichtung von 50 Plätzen eine
hervorragende Möglichkeit die Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche
Altershilfe (KDA) zu realisieren.
Das Konzept der Wohngemeinschaften trägt der gerontopsychiatrischen Pflege
von dementen BewohnerInnen mit einem speziellen Raumkonzept Rechnung. In
der Alten- und Krankenpflege stellt der Umgang und die steigende Zahl der
mit einer Demenz erkrankten Menschen ein immer größer werdendes Problem
dar, da die Anzahl der betroffenen Menschen ständig zunimmt und es an den
notwendigen Behandlungs- und Betreuungskonzepten fehlt. Die stationäre
Unterbringung in einem Altenpflegeheim führt in der Regel zu ener
Beschleunigung des Abbaus der noch vorhandenen Fähigkeiten, denn die im
häuslichen Bereich vorhandenen Orientierungspunkte gehen vollständig
verloren. Diesem Dilemma soll in unserem Projekt mit einer räumlichen und
pflegerischen Konzeption - Leben und Wohnen in kleinen, überschaubaren
Wohngruppen für demente Personen zu gestalten - begegnet werden.
Betreuungskonzeption
Die Wohngemeinschaften in Altenpflegeeinrichtungen sind ein neuer Ansatz
für pflegebedürftige und/oder verwirrte ältere Menschen und gewinnen
zunehmend an Bedeutung gegenüber den klassischen Altenpflegeheimen. Sie
ergänzen und bieten den sozialtherapeutischen Ansatz um den klassischen
Altenpflegeheimen. Sie ergänzen und bieten den sozialtherapeutischen Ansatz
um den stetig steigenden Bedarf an Wohnmöglichkeiten für an einer Form der
Demenz erkrankten Menschen zu erfüllen. Die Wohngemeinschaften eignen sich
aber auch für pflegebedürftige SeniorInnen, deren Einschränkungen im
wesentlichen körperlicher Art sind. Es ist wichtig, dass die
Wohngemeinschaften keine homogene Spezialeinrichtungen für Demenz erkrankte
SeniorInnen sein wollen und sind, sondern eine Wohnform in dem nicht die
BewohnerInnen, sondern das Pflege- und Wohnkonzept das Charakteristikum
ist.

Die Gesamtkonzeption aller künftigen Bewohnerplätze der Wohngemeinschaft
soll eine räumliche Teilung erfahren. Die Wohngemeinschaften sollen in vier
Gruppen gegliedert werden, jeweils zu 2 mal 12 und 2 mal 13 BewohnerInnen.
Dadurch wird eine auf pflegebedürftige ältere Menschen zugeschnittene,
familienähnliche Lebens- und Wohnform erzeugt.
Jede Wohngemeinschaft wird über einen in sich abgeschlossenen großen
Wohnbereich verfügen, werden räumlich und pflegerisch selbständige
Einheiten bilden.
Zentrale Dienstleistungen werden in die Wohngemeinschaften verlagert und
bilden dort einen Teil der Tagesstruktur. Mit dieser
räumlich-organisatorischen Struktur soll ein neuer bewohnerzentrierter
Schwerpunkt gesetzt werden, dass dem Bedürfnis nach Normalität und
Wohnlichkeit auch im Alter durch Überschaubarkeit der Räume,
Kleinräumlichkeit, klare Gliederung der Umgebung und natürliche
Orientierungspunkte Rechnung trägt. Die Räume der Wohngemeinschaft werden
mit allen Merkmalen einer ganz normalen Wohnung ausgestattet. Hierbei soll
wie bereits erwähnt, die Wohnküche der zentrale Lebens- und
Gemeinschaftsbereich sein. Alle Funktionsabläufe innerhalb einer
Wohngemeinschaft orientieren sich an den Bedürfnissen der BewohnerInnen und
hat entsprechend in der räumlichen An- und Zuordnung der Räume
Berücksichtigung zu finden.
Die individuellen Wohnbedürfnisse und das Gefühl von Lebenszufriedenheit
wird durch die Vorhaltung von Einzelzimmern, das Einbringen der eigenen
Möbel sowie eine Gestaltung der eigenen Wohnung erfüllt.
Bei der Planung der Räume soll auf eine individuelle Gestaltungsmöglichkeit
der Zimmer geachtet werden, welche durch die Aufstellung von Pflegebetten
nur unwesentlich eingeschränkt wird. Bei Aufnahme von Ehepaaren werden zwei
Einzelbetten in einer Wohngemeinschaft zur Verfügung gestellt.
Jeder Wohngemeinschaft wird ein Personalbüro zugeordnet, in dem die
erforderlichen Büro- und Dokumentationsaufgaben durch die Mitarbeiter,
Ärzte und Angehörige und zur Aufbewahrung von Medikamenten und
medizinischen Sachbedarf gewährleistet werden. Ein separater Aufenthaltsraum für das
Pflegepersonal in den Bereichen der Wohngemeinschaften ist nicht
vorgesehen, da das Pflegepersonal bedarfsorientiert eingesetzt wird und die HauswirtschafterInnen in den Kernzeiten ständig im Wohngemeinschaftsbereich
präsent sind. Der allgemeine Personalaufenthaltsraum befindet sich im
Bereich der allgemeinen Dienste.
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