Den Hilfebedürftigen zur Hand
gehen ...
... dieser Aufgabe stellen wir uns im Kirchenbezirk Borna.
Was ist DIAKONIE?
| DIAKONIE - |
heißt Wohlfahrtspflege unter dem Dach der Evangelischen Kirche! |
| DIAKONIE - |
bedeutet Hilfe für die Schwachen unserer Gesellschaft, wie arme, kranke, alte, behinderte und wohnungslose Menschen! |
| DIAKONIE - |
gibt Hilfe zum Leben für Kinder, Jugendliche und Erwachsene! |
| DIAKONIE - |
will Menschenwürde bewahren! |
Wer ist das Diakonische Werk Borna e.V.?
Das Wirken des Diakonischen Werkes geht auf eine Initiative von Johann Heinrich Wichern zurück, der 1848 auf dem Kirchentag in Wittenberg zur Hilfe an sozial schwachen Menschen aufrief. Mit der Gründung am 1883 als "Kreisverein für Innere Mission" sind wir heute einer der ältesten Wohlfahrtsverbände des Landkreises Leipziger Land.
Die Arbeit begann mit der Armenpflege und der Fürsorge an sozial schwachen, gefährdeten und in Not geratenen Menschen in dem Friedensstift Trachenau und ab 1899 in Borna in der Herberge "Zur Heimat". Hinzugekommen sind später die breit gefächerten Bereiche der Alten-
& Behindertenhilfe.
Heute umfasst das Diakonische Werk Borna e.V. zwölf Einrichtungen und Dienststellen mit über einhundert hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachbereichen ambulante und stationäre Altenhilfe, Soziale Schuldnerberatung, Erziehungsberatung für Kinder, Jugendliche und Familie und Seniorenbegegnungsstätten.
Weit mehr als 1200 Vereinsmitglieder und viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tragen unser Werk durch engagierte Mitarbeit, durch ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden mit.
Unser gemeinnütziger Verein arbeitet unter dem Dach der Evangelischen Kirche Sachsen.
Unsere Arbeit orientiert sich am Menschenbild der christlichen Kirche. Unabhängig von sozialer Stellung und Leistungsfähigkeit wird jeder Hilfesuchende angenommen als Geschöpf Gottes. Dabei stehen unsere Einrichtungen und Beratungsstellen allen
Hilfe suchenden Menschen offen, unabhängig von Weltanschauung und Kirchenzugehörigkeit. Jedem Bewohner der Einrichtungen steht es frei, seelsorgerische Betreuung in persönlichen Gesprächen anzunehmen oder an gemeinsamen Gottesdiensten und Veranstaltungen teilnehmen.
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